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Unterschiedliche Konsequenzen für Vorhalte gegenüber Angekl und Zeugen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/113ÖJZ 2020, 695 - 696 Heft 14 und 15 v. 15.7.2020

Vorhalte gegenüber Zeugen lassen deren Inhalt, dem Gebot der Mündlichkeit der HV entsprechend, in dieser ordnungsgemäß vorkommen, sodass dieser im U verwertbar ist.

14 Os 124/19w

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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