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Unfallversicherungsschutz für kausalen Nachschaden

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2019/61ÖJZ 2019, 419 - 421 Heft 9 v. 25.4.2019

§ 175 ASVG

Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sog kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund arbeitsunfallbedingter Gangunsicherheit ereignet.

10 Ob S 53/18v

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