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Kein Unfallversicherungsschutz für stressbedingten Schlaganfall

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/61ÖJZ 2019, 373 - 374 Heft 8 v. 8.4.2019

Ein Unfall iSd Art 6.1 UA00 2010 ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.

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