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EuGH: Fehlende Verbraucherinformation begründet unbestellte Leistung Anmerkung zu EuGH 13. 9. 2018, C-54/17, C-55/17, Wind Tre/Vodafone Italia

ForumAufsatzKerstin StritzkeÖJZ 2019/39ÖJZ 2019, 334 - 335 Heft 7 v. 25.3.2019

Einleitung

Mit seiner Entscheidung vom 13. 9. 2018 hat der EuGH (FN 1) einmal mehr den hohen Stellenwert des Verbraucherschutzes im Unionsrecht demonstriert, indem er die fraglichen Geschäftsmodelle zweier Telekommunikationsunternehmen als unlauter einstufte.

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