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Aktenwidrigkeit meint allein die Begründungsebene

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/56ÖJZ 2019, 333 - 334 Heft 7 v. 25.3.2019

Eine Sachverhaltsfeststellung kann niemals "aktenwidrig" sein.

12 Os 135/18x

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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