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VN-Insolvenz in der Rechtsschutzversicherung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/54ÖJZ 2019, 332 - 333 Heft 7 v. 25.3.2019

Der Rechtsschutzversicherer muss in jener Höhe an die Masse leisten, in der er auch ohne Insolvenzeröffnung leisten müsste, auch wenn der Kostengläubiger nur quotenmäßig Befriedigung erlangen kann.

Eine analoge Anwendung des § 157 VersVG kommt auch nicht auf Honoraransprüche des Rechtsanwalts des VN in der Rechtsschutzversicherung in Betracht.

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