vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wann ist die Lohnabrechnung vollständig?

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/36ÖJZ 2019, 261 - 263 Heft 6 v. 11.3.2019

§ 2f AVRAG

Der Arbeitgeber hat seiner Verpflichtung nach § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG zur Übermittlung einer "vollständigen" Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen bereits dann entsprochen, wenn die Abrechnung formell vollständig ist. Eine inhaltliche Unrichtigkeit der Abrechnung, weil strittige Ansprüche nicht aufgenommen wurden, widerspricht § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG daher nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!