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Rechtsbelehrung muss nicht auf Lehrmeinungen eingehen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/31ÖJZ 2019, 192 Heft 4 v. 11.2.2019

Die schriftliche Rechtsbelehrung hat nur eine Darlegung von Rechtsbegriffen zu enthalten, ohne dabei auf Judikaturbeispiele oder unterschiedliche Rechtsmeinungen in Schrifttum und Lehre einzugehen.

12 Os 70/18p

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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