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Einheitliche Streitpartei im Verfahren über Rechte an einer Wasserleitung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/21ÖJZ 2019, 142 - 143 Heft 3 v. 28.1.2019

Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann - ebenso wie eine Klage auf Duldung eines Eingriffs in eine solche Leitung - ihrer Natur nach nur gegen alle Miteigentümer des Grundstücks erhoben werden.

1 Ob 160/18p

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