Unter einer - von der Kaskoversicherung ausgeschlossenen - Verwendung eines Kfz bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung nach Art 6.2 VK 2013 ist die Teilnahme an einem Leistungsvergleich zwischen dem fahrerischen Können der Fahrer oder den Leistungen der Fahrzeuge bzw an einer Steigerung oder Zurschaustellung dieser Leistungen zu verstehen, bei welcher gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind, die in Form von Ausschreibungen festgelegt werden.