§ 4a VZKG (§§ 28 f ZaDiG; §§ 879, 1333 ABGB; §§ 29 f KSchG)
§ 4a VerbraucherzahlungskontoG (VZKG), wonach nunmehr der Zahlungsdienstleister den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien hat, die ein Dienstleister gem § 2 Abs 3 Z 15 ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht, ist auf Barabhebungen seit 13. 1. 2018 anzuwenden.