§ 175 Abs 1 ASVG
Hatte der DN bei der "Probefahrt" gar keine Informationen über die mit den E-Bikes verbundenen (konkreten) Absichten seines DG, ist die Beurteilung, dass der DN in den objektiv gegebenen Verhältnissen keine ausreichende Stütze fand, um berechtigt der Überzeugung zu sein, betriebliche Belange zu fördern, nicht unvertretbar.