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Von einem "Zahlungskonto" muss unmittelbar an einen Dritten überwiesen werden können

EuGH-EntscheidungenJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/8ÖJZ 2019, 89 - 90 Heft 2 v. 15.1.2019

Art 4 Nr 14 ZaDi-RL 2007/64/EG ist dahin auszulegen, dass ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto vorgenommen werden können, nicht unter den Begriff "Zahlungskonto" fällt.

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