Art 4 Nr 14 ZaDi-RL 2007/64/EG ist dahin auszulegen, dass ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto vorgenommen werden können, nicht unter den Begriff "Zahlungskonto" fällt.
Art 4 Nr 14 ZaDi-RL 2007/64/EG ist dahin auszulegen, dass ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das bzw von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto vorgenommen werden können, nicht unter den Begriff "Zahlungskonto" fällt.