Das bloße Erinnern an die orale Einnahme eines von einem Arzt verschriebenen Medikaments ist als Laientätigkeit keine eigenständige, der Einrichtung zuzurechnende Maßnahme iSd § 5 HeimAufG.
Das bloße Erinnern an die orale Einnahme eines von einem Arzt verschriebenen Medikaments ist als Laientätigkeit keine eigenständige, der Einrichtung zuzurechnende Maßnahme iSd § 5 HeimAufG.