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Verbraucher muss bei einer Rechtswahl über zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nach seinem Heimatrecht aufgeklärt werden

EuGH-EntscheidungenJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/132ÖJZ 2019, 1103 - 1104 Heft 23 und 24 v. 4.12.2019

Art 1 Abs 2 lit e EVÜ und Art 1 Abs 2 lit f VO Rom I sind dahin auszulegen, dass vertragliche Pflichten, die ihren Ursprung in einem Treuhandvertrag (über die Verwaltung einer Beteiligung an einer KG) haben, nicht von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen sind.

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