vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verurteilung Frankreichs wegen systematischer und anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2019/134ÖJZ 2019, 1104 - 1105 Heft 23 und 24 v. 4.12.2019

Frankreich hat dadurch, dass seit dem 1. 1. 2010 der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in zwölf französischen Gebieten und Ballungsräumen und der Ein-Stunden-Grenzwert für diesen Schadstoff in zwei französischen Gebieten und Ballungsräumen systematisch und anhaltend überschritten wurde, seit diesem Datum gegen die ihm durch Art 13 § 1 iVm Anh XI RL 2008/50 auferlegte Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte verstoßen sowie, auch wenn Luftqualitätspläne und/oder andere Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von NO2 erlassen wurden, gegen die aus Art 23 RL iVm Anh XV RL erfließenden Verpflichtungen verstoßen, insb jener, dafür zu sorgen, dass der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich gehalten werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!