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Verjährung des Mangelschadens

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/159ÖJZ 2019, 985 - 986 Heft 21 v. 28.10.2019

Die (schadenersatzrechtliche) Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB beginnt erst mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen. Die bloße Erkennbarkeit reicht nicht aus. Anderes gilt nur im Rahmen einer angemessenen Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten.

4 Ob 112/19b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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