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Ausgleichsanspruch nach Starkregen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/150ÖJZ 2019, 935 - 936 Heft 20 v. 14.10.2019

In den Fällen des § 364 Abs 2 ABGB ist ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB ergeben (hier: ein vom Nachbarn verlegter Bodenabfluss; Wasserschaden wegen Nichtabfließens). Ein solcher Ausgleichsanspruch kann auch zwischen Wohnungseigentümern desselben Hauses bestehen.

5 Ob 21/19b

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