Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit für Verbände fristen im wissenschaftlichen Diskurs bisher eher ein Schattendasein. Das ist insofern erstaunlich, als gerade das Konzept des VbVG - Verantwortlichkeit durch Zurechnung einer Straftat - dem Strafanwendungsrecht fremd und die Sonderregelung des § 12 Abs 2 VbVG nicht auf alle fraglichen Konstellationen anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag untersucht die Thematik daher von Grund auf.