Eine Niederlassung ist jede dauerhafte Einrichtung eines Unternehmens, wenn sie einen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit bildet und in dem MS, in dem sie sich befindet, über eine bestimmte reale und konstante Präsenz verfügt, von der aus eine geschäftliche Tätigkeit ausgeübt wird, und sie auf Dauer als Außenstelle des Stammhauses hervortritt. Dies setzt voraus, dass die Niederlassung der Aufsicht oder Leitung des Stammhauses untersteht und eine gewisse Weisungsgebundenheit der Niederlassung besteht.