Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht für eine bestimmte Zeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Möglichkeit eines selbständig Erwerbstätigen, Freizeit zu konsumieren, ist einem Urlaubsanspruch iSd § 2 UrlG nicht gleichzusetzen.
8 Ob S 2/18d