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Keine Rechtsmittelbeschränkung im Zuständigkeitsstreit LGZ Wien und ASG Wien

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/83ÖJZ 2019, 557 - 560 Heft 12 v. 11.6.2019

§ 45 JN; § 37 Abs 3 ASGG

Entscheidungen, mit denen nicht nur über die Zuständigkeit, sondern implizit auch bindend über die Gerichtsbesetzung und die Anwendung der Verfahrensbesonderheiten für Arbeitsrechtssachen entschieden wird, werden von der Rechtsmittelbeschränkung des § 45 JN nicht erfasst.

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