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Entfernung der Versiegelung einer Matratze beseitigt Widerrufsrecht nicht

EuGH-EntscheidungenJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/57ÖJZ 2019, 479 - 480 Heft 10 v. 13.5.2019

Art 16 lit e RL 2011/83/EU über Verbraucherrechte ist dahin auszulegen, dass eine Ware wie eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher nach der Lieferung entfernt wurde, nicht unter den Begriff "versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde" im Sinne dieser Vorschrift fällt.

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