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Nur die Änderung des Wesenskerns des Gemeinschaftsrechts ist nicht genehmigungsfähig

Evidenzblatt-LeitsätzeSachenrechtDr. Ronald RohrerÖJZ-LS 2018/59ÖJZ-LS 2018, 379 Heft 8 v. 5.5.2018

Entscheidung: OGH 19.12.2017, 9 Ob 18/17p

Normen: § 828 ABGB; § 833 ABGB; § 834 ABGB

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