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Vor der Entscheidung über die Verletzungsklage muss über die Widerklage auf Nichtigerklärung der eingetragenen Unionsmarke entschieden werden

Evidenzblatt-LeitsätzeMarkenrechtDr. Christoph BrennÖJZ-LS 2018/58ÖJZ-LS 2018, 378 - 379 Heft 8 v. 5.5.2018

Entscheidung: OGH 21.12.2017, 4 Ob 217/17s

Normen: Art 99 Abs 1 VO 207/2009/EG über die Unionsmarke; Art 52 UMV; Art 100 UMV

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