Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt der erkennende Senat klar, wie sich eine gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung in Hinblick auf deren Rechtsnatur beurteilt.
Rechtsgrundlagen: § 263 StPO
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt der erkennende Senat klar, wie sich eine gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung in Hinblick auf deren Rechtsnatur beurteilt.
Rechtsgrundlagen: § 263 StPO
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