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Vorläufiger Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

MenschenrechteAufsatzMMag. Dr. Philipp Czech, Öst. Institut für MenschenrechteÖJZ 2012/22ÖJZ 2012, 213 - 218 Heft 5 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der Autor befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Empfehlungen des EGMR an Staaten, bestimmte Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen, erlassen werden können. Stellen diese mangels aufschiebender Wirkung in menschenrechtlichen Verfahren einen tauglichen Rechtsschutz dar?

Rechtsgrundlagen: Art 34 EMRK; Art 39 Verfahrensordnung EGMR

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