Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob auch der Insolvenzverwalter für die Verletzung unternehmensrechtlicher Offenlegungspflichten einzustehen hat. Ist eine Zwangsstrafe tunlich?
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob auch der Insolvenzverwalter für die Verletzung unternehmensrechtlicher Offenlegungspflichten einzustehen hat. Ist eine Zwangsstrafe tunlich?
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB