Zusammenfassung: Der EGMR wendet sich in vorliegender Entscheidung der Frage zu, ob die Nichteinbeziehung von solchen Beitragszeiten, die aufgrund der Arbeit eines Strafgefangenen erworben wurden, menschenrechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 14 EMRK; Art 4 EMRK
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