Zusammenfassung: Die erkennende Instanz erhebt mit ihrer Entscheidung Verteidigungsrechte gegen nichtige Pfandrechte zum zentralen Element ihrer Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB
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Zusammenfassung: Die erkennende Instanz erhebt mit ihrer Entscheidung Verteidigungsrechte gegen nichtige Pfandrechte zum zentralen Element ihrer Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB
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