Zusammenfassung: Der OGH thematisiert im Rahmen seiner Entscheidung die Reichweite ärztlicher Aufklärungspflichten. Haftet bei einer nicht erfolgreichen Operation in vorliegender Sache der Arzt aufgrund der mangelnden Einwilligung des Patienten?
Rechtsgrundlagen: § 1325 ABGB
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