Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat des OGH geht in dieser Entscheidung der Pflegeelterneigenschaft bei gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten nach. Besteht ein Anspruch auf Feststellung eben dieser Eigenschaft?
Rechtsgrundlagen: § 186 ABGB; § 228 ZPO
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