Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat wendet sich mit dieser Entscheidung der exekutionsrechtlichen Behandlung von Vollstreckbarerklärungen im Regime der EO in Bezug auf Kunstgegenstände eines Staates zu.
Rechtsgrundlagen: § 79 EO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat wendet sich mit dieser Entscheidung der exekutionsrechtlichen Behandlung von Vollstreckbarerklärungen im Regime der EO in Bezug auf Kunstgegenstände eines Staates zu.
Rechtsgrundlagen: § 79 EO
Schlagwörter: