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Für Zuständigkeit genügt Abrufbarkeit der Website

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Ulrike Frauenberger-Pfeiler (Anmerkung)EvBl 2012/153EvBl 2012, 1071 - 1073 Heft 23 und 24 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht spricht mit dieser Entscheidung deutlich aus, dass es für die Klärung der Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Internetdelikten alleine auf die Abrufbarkeit einer Website im Ausland ankommt.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr. EuGVVO

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