Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Fachsenat dem Schicksal sachenrechtlicher Nutzungsrechte an Versteigerungsobjekten nach. Ist denkbar, dass diese trotz Offenkundigkeit nicht übergehen?
Rechtsgrundlagen: § 297 ABGB
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Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Fachsenat dem Schicksal sachenrechtlicher Nutzungsrechte an Versteigerungsobjekten nach. Ist denkbar, dass diese trotz Offenkundigkeit nicht übergehen?
Rechtsgrundlagen: § 297 ABGB
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