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§ 922 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/177ÖJZ-LS 2012, 1101 - 1102 Heft 23 und 24 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf die Zusicherung von bestimmten Eigenschaften einer Kaufsache geht die erkennende Instanz der Frage nach, ob eine "echte" oder eine "unechte" Garantie vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB

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