Zusammenfassung: Das Höchstgericht wendet sich mit seiner Entscheidung der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen eine Vorführung zwecks Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit gesetzeskonform bzw. verhältnismäßig ist und welche rechtliche Qualität eine entsprechende Verfügung haben muss.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GRBG