Zusammenfassung: Gegenständlich erhellt der Gerichtshof die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bei aufrechter Ehe eingegangene Ausfallsbürgschaft nach einer Ehescheidung schlagend werden kann. Wann ist dem Gläubiger in Hinblick auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Nachlässigkeit vorwerfbar?
Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 2 EheG