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Die Ausfallsbürgschaft des geschiedenen Ehegatten

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Andreas Konecny (Anmerkung)EvBl 2012/132EvBl 2012, 913 - 916 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Gegenständlich erhellt der Gerichtshof die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bei aufrechter Ehe eingegangene Ausfallsbürgschaft nach einer Ehescheidung schlagend werden kann. Wann ist dem Gläubiger in Hinblick auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Nachlässigkeit vorwerfbar?

Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 2 EheG

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