Zusammenfassung: Vorliegendes Urteil des EGMR wendet sich der Frage zu, ob in Hinblick auf ein sozialversicherungsrechtliches Regelungsregime für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, das rückwirkende Leistungen in der freiwilligen Sozialversicherung berücksichtigt, um eine Alterspension zu erlangen, auch solche Zeiten betreffend die rechnerische Höhe der Pension anzuerkennen sind, die in Form der Kindererziehung im Ausland vorliegen.