Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich der Frage, ob der hilfeleistungspflichtige Vortäter die erforderliche Hilfe leistet, wenn er bloß die Rettung informiert. Reicht es bereits, wenn er davon ausgeht, dass Dritte sich um den Verletzten kümmern, ohne dass dieser wirklich sachkundige Hilfe erhält?
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 1 StGB