Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt mit vorliegender Entscheidung eindeutig fest, dass die Rügefrist mit Erkennbarkeit des Mangels zu laufen beginnt und äußert sich folglich deutlich zur Reichweite der Prüfungspflicht bei Unternehmergeschäften.
Rechtsgrundlagen: § 377 UGB