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Rügefrist beginnt mit Erkennbarkeit des Mangel

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/105EvBl 2012, 722 - 723 Heft 16 v. 15.8.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt mit vorliegender Entscheidung eindeutig fest, dass die Rügefrist mit Erkennbarkeit des Mangels zu laufen beginnt und äußert sich folglich deutlich zur Reichweite der Prüfungspflicht bei Unternehmergeschäften.

Rechtsgrundlagen: § 377 UGB

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