Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, welche Anforderungen an die Dokumentation von Freiheitsbeschränkungen bei nicht absehbaren Verhaltensweisen des Bewohners als Zulässigkeitsvoraussetzung dieser Beschränkung zu stellen sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 HeimAufG