Zusammenfassung: Die Verfasser widmen ihren Beitrag einer praxisnahen Betrachtung der Gehilfenzurechnung für die mangelhafte Herstellung von Produkten. Wie gestaltet sich dahingehend das Einstehenmüssen des Vertragspartners, der den Herstellungsprozess in keiner Weise beeinflussen kann?
Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB