Zusammenfassung: Der Autor widmet sich im Rahmen seines Beitrags der Frage, ob und wie weit Ärzte die Privatsphäre ihrer Patienten zu schützen haben und welche Informationen sie preisgeben dürfen. Dabei nähert er sich diesem Thema, indem er auf datenschutzrechtliche aber auch menschenrechtliche Erwägungen eingeht und diese auf den Persönlichkeitsschutz prominenter Patienten umlegt.