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Für Kausalität durch Unterlassen genügt überwiegende Wahrscheinlichkeit

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung); Jürgen Rassi, OLG Wien (Anmerkung)EvBl 2012/95EvBl 2012, 669 - 671 Heft 14 und 15 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf den Eintritt eines Schadens durch Unterlassen aufgrund der Nichtvornahme von Handlungen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt geht der erkennende Senat vorliegend auf die Anforderungen an den Kausalitätsbeweis aufgrund vorgenannter Pflichtverletzungen ein.

Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB; § 1304 ABGB

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