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§ 56 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/103ÖJZ-LS 2012, 619 - 620 Heft 13 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass aus der StPO zugunsten des Angeklagten kein Recht auf Simultanübersetzung einer Hauptverhandlung abzuleiten ist; diesem hat eine zusammenfassende Übersetzung zu genügen.

Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 1 StPO

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