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Sozialversicherungsrechtliches Haftungsprivileg des Dienstgebers, Pflichtversicherung von Anhängern und der Begriff des "Verkehrsmittels", das erhöhter Haftpflicht unterliegt

SchadenersatzrechtJudikaturWalter KathÖJZ 2012/66ÖJZ 2012, 620 - 622 Heft 13 v. 1.7.2012

§ 333 ASVG

Vorliegende Entscheidung befasst sich mit dem Dienstgeberhaftungsprivileg näher, indem sich die erkennende Instanz differenzierend mit einer Verletzung aufgrund einer defekten Laderampe bei Wartungsarbeiten auseinandersetzt.

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