§ 29 Abs 1 ARHG
Im Rahmen gegenständlicher Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob in Hinblick auf Beschlüsse über eine Untersuchungshaft und in Bezug auf solche über eine Auslieferungshaft die selben Maßstäbe anzuwenden sind.
§ 29 Abs 1 ARHG
Im Rahmen gegenständlicher Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob in Hinblick auf Beschlüsse über eine Untersuchungshaft und in Bezug auf solche über eine Auslieferungshaft die selben Maßstäbe anzuwenden sind.