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§ 1323 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/69ÖJZ 2011, 425 - 426 Heft 9 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seinem Judikat eindeutig klar, dass im Falle entgangener umsatzsteuerpflichtiger Leistungen die Umsatzsteuer bei entgangenen Betriebseinnahmen in die Schadenshöhe einzubeziehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB

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