vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 513 ABGB

OGH-LeitsätzeSachenrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/68ÖJZ 2011, 424 - 425 Heft 9 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass bei Beendigung eines Fruchtgenussrechts die Verjährung aufgrund einer Verletzung der Instandhaltungspflicht erst mit Rückstellung der Sache zu laufen beginnt.

Rechtsgrundlagen: § 513 ABGB

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!